Kontakt

Zu viel Nitrat – Deutschlands "Rote Gebiete"

Ein europäisches Gerichtsurteil sorgt für Aufruhr bei unseren Landwirten. Vielerorts müssen Landwirte Regelungen einhalten, die aufgrund der zu hohen Nitratbelastung des Grundwassers in Deutschland entstanden sind. Wie es dazu kam, welche Vorschriften in diesen sogenannten roten Gebieten gelten und wo sie liegen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Hintergrund

Laut dem 2018 erlassenen Urteil des europäischen Gerichtshofes, hat Deutschland die EG-Nitratrichtlinie nicht ausreichend umgesetzt, die Rechtspflichten nicht erfüllt und sogar gegen sie verstoßen, weshalb nun gegen die Bundesrepublik ein Vertragsverletzungsverfahren läuft. Erst wenn sich die Gewässerqualität verbessert hat, wird dieses eingestellt.

Die Europäischen Vorschriften für Gewässer beinhalten die EU-Nitratrichtlinie, welche 1991 erlassen wurde und einen Grenzwert von 50 mg Nitrat je Liter Wasser vorschreibt. In Deutschland wurde dieser Wert bei rund 28 % der Messstellen aus dem Nitratmessnetz überschritten.  

 

Seit Mai 2020 gilt die neue Düngeverordnung, welche mehr Dokumentationsaufwand und Detailregeln (z. B. Düngebedarfsermittlung, Stoffstrombilanz) von Landwirten fordert. Die Ausweisung der sogenannten „Roten Gebiete“ nach § 13 DüV, in denen eine zu hohe Stickstoffbelastung des Grundwassers vorherrscht, ist ab 1. Januar diesen Jahres Pflicht. Somit mussten alle Bundesländer durch eine Landesverordnung zusätzliche Auflagen zur Landbewirtschaftung und Düngung in roten Gebieten erlassen (z. B. Obergrenzen für Stickstoffdüngung). Dabei gelten einheitliche Kriterien und die Bestimmung der Gebiete durch eine Binnendifferenzierung ist Pflicht.

Wie wird gemessen?

Deutschlandweit gibt es rund 1.200 Messstellen der europäischen Umweltagentur (EUA) in oberflächennahem Grundwasser. Davon wurden rund 700 Messstellen ausgewählt, bei denen ein direkter Einfluss durch landwirtschaftliche Flächen wie Acker, Grünland und Sonderkulturen auf die Grundwassermessstelle vorherrscht. Die jeweiligen Messstellen liegen in der Verantwortung der Bundesländer durch die Landeswasserbehörden.

Obwohl durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) seit November 2020 einheitliche Rahmenbedingungen gesetzt wurden, können die Länder mit unterschiedlichen Daten und Methoden arbeiten. 

Wo liegen rote Gebiete?

Eine höhere Nitratbelastung der Böden lässt sich in Regionen mit besonders hoher Tierhaltung feststellen, aber auch in Gemüsebau- und Ackerbauregionen sowie Weinanbaugebieten. Die genaue Einteilung der roten Gebiete wurde per Bundesland getroffen und veranschaulicht. Hier finden Sie die passenden Informationen:

Anteil der Roten Gebiete in den Bundesländern

Bis Ende letzten Jahres mussten alle Länder ihre roten Gebiete neu ausweisen. Dabei ist der Anteil an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche oft gesunken. In Baden-Württemberg zum Beispiel von 9 % auf 1,5 %, in Bayern hat sich die Fläche der roten Gebiete halbiert und in Niedersachsen ist die Fläche von fast 39 % auf rund 24 % gesunken.

Warum ist das so?

Bei der Neuausweisung wurde ein größeres und engmaschigeres Messnetz verwendet, sodass die Bundesländer mit einer stärkeren Binnendifferenzierung nitratbelasteter Gebiete gearbeitet haben. Außerdem wurden die Gebiete in Kooperation mit Wasser- und Landwirtschaftsverwaltung festgelegt und eine größere Anzahl an Messstellen festgelegt, sodass pro 50 Quadratkilometer mindestens 1 Messstelle vorhanden sein muss.  

Der Umgang mit roten Gebieten

Betroffene Landwirte müssen auf ihren Flächen zusätzliche pflanzenbauliche Auflagen beachten, die einheitlich in allen Bundesländern gelten. Zu den Regelungen gehören

 

  1. Düngung 20 % unter dem durchschnittlichen Düngebedarf (Ausnahmen gelten für Landwirte, die weniger als 160 kg / ha Gesamt N und davon nicht mehr als 80 kg / ha und Jahr aus mineralischen Düngemitteln ausbringen)
  2. Obergrenze für organischen Dünger ist 170 kg N / ha mit Sperrfrist von 1. Oktober bis 31. Januar
  3. Sperrfrist für Kompost und Festmist auf Ackerland gilt von 1. November bis 31. Januar
  4. Bei bestimmten Kulturen ist die Herbstgabe von Stickstoff nicht mehr zulässig (mit Ausnahmen)
  5. Vor Sommerungen muss eine Zwischenfrucht angebaut werden

 

Außerdem muss jeder Betrieb zwei weitere Maßnahmen befolgen, die länderspezifisch aus einem Maßnahmenkatalog zu entnehmen sind oder sich frei gestalten lassen.

Die detaillierten Regelungen der einzelnen Länder können im Internet leicht zugänglich eingesehen werden.

Umstrittenes Thema

Dass Landwirte als alleinige Verursacher für die Belastung des Grundwassers herangezogen werden und durch strenge Auflagen und Regelungen dafür büßen müssen, ist nicht fair. Die neue Düngeverordnung sorgt ohnehin für Aufruhr, wobei zusätzlich das Wirtschaften in den neu ausgewiesenen roten Gebieten viele Landwirte in den Wahnsinn treibt. Es gilt zu Bedenken, dass sich durch das frühere Motto „viel hilft viel“ Nitrat im Grundwasser schon seit Jahrzehnten ansammelt. Heute arbeiten unsere Landwirte mit modernen Technologien und düngen bedarfsgerecht, wobei sie oft für Vorgänge bestraft werden, die der Vergangenheit entsprungen sind. Dies und noch viel mehr veranlasst Landwirte derzeit gegen Politik und nicht verursachergerechte Regelungen zu protestieren.

Wie geht es weiter?

Die Länder müssen alle vier Jahre ihre roten Gebiete überprüfen und neu ausweisen, sodass 2024 die erste Überprüfung stattfindet. Außerdem muss Deutschland jährlich einen Monitoring-Bericht nach Brüssel schicken. Die Bundesregierung erwartet eine Einstellung des Verfahrens der EU, jedoch erst in den nächsten zwei bis drei Jahren. Während die EU-Kommission die Entwicklungen beobachtet, bleibt uns also nur das Abwarten und wohl oder übel das Einhalten der Regelungen. Hoffen wir, dass diese nicht verschärft werden. 

Wie kann OmniCult hier helfen?

Mit Poesie® und StradiVari® haben wir zwei, für „Rote Gebiete“ besonders relevante, Produkte entwickelt, die Landwirten dabei helfen, auch zukünftig eine ausreichende Stickstoffversorgung der Pflanzen sicherzustellen.

 

Wünschen Sie eine konkrete Beratung, dann stellen Sie uns gerne Ihre Anfrage über das Kontaktformular oder rufen Sie uns an. Unsere Fachberater:innen helfen Ihnen gerne dabei eine Lösung zu finden –  zugeschnitten auf Ihre persönliche betriebliche Situation.